KSC vor dem Arbeitsgericht : Vorerst keine Einigung über Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit dem langjährigen Leiter der Fußballschule und organisatorischen Leiter des Nachwuchsleistungszentrums

Datum: 24.07.2018

Vor dem Arbeitsgericht Karlsruhe scheiterte der Versuch einer gütlichen Einigung über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit dem langjährigen organisatorischen Leiter des Nachwuchsleistungszentrums und der Fussballschule. Dieser war seit dem 01.07.2009 aufgrund mehrerer befristetet Arbeitsverträge beim KSC beschäftigt. Der KSC beruft sich zur Begründung der Befristungen auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2018, das eine Befristung der Arbeitsverhältnisse von Fußballprofis und Trainern wegen der Eigenart der Arbeitsleistung grundsätzlich zulässt (BAG Urteil vom 16.01.2018 – 7 AZR 312/16 – Heinz Müller). Das Gericht wird zu überprüfen haben, ob diese Rechtsprechung auch auf überwiegend organisatorische Aufgaben im Nachwuchsbereich des Profifußballs übertragen werden kann. Die Fortsetzung des Verfahrens findet voraussichtlich im Oktober 2018 vor der 3. Kammer des Arbeitsgerichts Karlsruhe statt.

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