Arbeitsgericht Karlsruhe von der Prozessflut überdurchschnittlich betroffen

Datum: 30.07.2009

Kurzbeschreibung: 

Arbeitsgericht Karlsruhe in schwierigen Gewässern

Arbeitsgericht Karlsruhe von der Prozessflut überdurchschnittlich betroffen


Die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise haben das Arbeitsgericht Karlsruhe erreicht. Im Vergleichszeitraum des ersten Halbjahres stieg die Anzahl der Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer von 2008 auf 2009 um 36% auf 3028 Klagen. Der Zuwachs beim Arbeitsgericht Karlsruhe liegt damit deutlich über dem Landesdurchschnitt von ca. 30%. Hinzu kommt, dass sich der Anstieg der Klageingänge rasant verschärft. So betrug der Zuwachs beim Arbeitsgericht Karlsruhe im zweiten Quartal 2009 gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum bereits 45 %. Besonders die Kündigungsrechtsstreitigkeiten haben überdurchschnittlich zugenommen. Der Zuwachs betrug in den ersten 6  Monaten mehr als 50 %, im zweiten Quartal sogar 65 %. Schon jetzt entfallen damit auf jeden der Karlsruher Arbeitsrichter 670 Verfahren im Jahr.

Der anwachsende Strom neuer Klagen führt bereits heute dazu, dass bei den zehn Kammern des Karlsruher Arbeitsgerichts bis zur Entscheidung der Klagen mehr Zeit als bisher vergeht. Der Direktor des Arbeitsgerichts, Jürgen Gneiting, befürchtet, dass sich die Dauer der streitigen Kündigungsschutzverfahren schnell verdoppeln könne, wenn es im Herbst zu einer weiteren Kündigungswelle kommen sollte. Im Unterschied zu vergangen Krisenzeiten wäre dies für die kleineren und mittelständischen Unternehmen besonders verhängnisvoll. Je länger ein Kündigungsrechtsstreit andauert um so höher sind die Rückstellungen, die ein Unternehmen für den Fall des Unterliegens vor Gericht bilden muss. Dies könne sich in Zeiten „knappen Geldes“ und höherer Kreditanforderungen der Banken, so Gneiting, für einzelne Unternehmen zu einem existenziellen Problem entwickeln. Mit Blick auf diese dramatischen wirtschaftlichen Auswirkungen appelliert Gneiting an die Verantwortlichen, zeitlich befristet zusätzliches Personal zur Bewältigung der Verfahrensflut zur Verfügung zu stellen.

 

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